Der Unterzeichner des Darlehensvertrages muss ein offizieller und rechtsverbindlicher Vertreter des im Darlehensvertrag genannten Unternehmens sein. Der Inhaber des Acredius-Kontos, der die Einzelheiten des Darlehensantrags bereitstellt, muss eine autorisierte Partei oder ein Vertreter des Unternehmens sein, muss jedoch nicht unbedingt der Unterzeichner des Vertrags sein.
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